Schiedsstelle

Eine Schiedsstelle ist eine Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Eine Schiedsstelle ist kein Schiedsgericht und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen. Zwang zur Einigung darf sie nicht ausüben.

 

In einem Schlichtungsverfahren bemüht sich eine neutrale Person (Schiedsfrau oder Schiedsmann) um eine außergerichtliche Verständigung der streitenden Parteien (Antragsteller und Antragsgegner). Ziel ist ein vollstreckungsfähiger Vergleich zwischen den Parteien. Gelingt dies nicht, wird dem Antragsteller eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt, die Voraussetzung für ein gerichtliches Klageverfahren ist.

 

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson in- und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

 

In die sachliche Zuständigkeit der Schiedsstelle fallen in der Regel bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, vor allem Nachbarschaftsstreitigkeiten und Strafsachen nach § 380 StPO wie Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.

 

Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist ein Antrag des Antragstellers und die Zahlung eines Vorschusses an die Stadt Rheinsberg. Die Kosten des Verfahrens trägt in der Regel der Antragsteller. Die Gebühr für ein Schlichtungsverfahren beträgt 15€, bei einem Vergleich 25€ und kann je nach Schwierigkeit des Falles auf max. 75€ erhöht werden.

 

Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit einer Schiedsstelle ist das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen-und Gütestellengesetz -BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022. Laut diesem Gesetz ist in Brandenburg vor einem Klageweg vor Gericht eine Schlichtung obligatorisch.

 

Die Schiedsstelle in Rheinsberg ist örtlich zuständig für die Ortsteile, bewohnten Gemeindeteile und Wohnplätze des Amtes Rheinsberg.

Schiedsstelle
Sprechstunde:

immer am letzten Mittwoch des Monats 16:00 Uhr im Haus der Begegnung, Schillerstr. 9 in Rheinsberg

um telefonische Anmeldung wird gebeten

 
Leiter der Schiedsstelle:

Michael Schönherr

Telefonnr.: 033931 2336

E-Mail:

 

Stellv. Leiterin der Schiedsstelle:

Ramona Otto

Mobilfunk: 0170 9684464

E-Mail: